Rahmenausschreibung für Wettspiele

Rahmenausschreibung für Wettspiele

Mit seiner Anmeldung zum jeweiligen Wettspiel erklärt sich jeder Teilnehmer mit folgenden Bedingungen und Regeln einverstanden, Details werden in den jeweiligen Einzelausschreibungen geregelt.

1. Spielbedingungen

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln der R&A (1) und USGA (2) , in der Übersetzung des DGV (3) (einschl. Amateurstatut und Ausrüstungsregeln) mit örtlich gültigen Platzregeln sowie der zum Zeitpunkt des Wettspiels gültigen Haus- und Spielordnung des „Golfclub am Meer e.V.“ (GCaM).

Das Wettspiel wird auf der Grundlage des World Handicap Systems (4) (WHS) ausgerichtet. Eine
Einsichtnahme in diese Regelwerke ist im Sekretariat möglich.

2. Teilnahmebedingungen/ Spielergruppeneinteilung

Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins (auch VcG-Mitglieder (5) ) oder anerkannten internationalen Golfclubs sind, bei Letzteren entscheidet der Spielausschuss.

Die Obergrenze für den Handicap Index der Teilnehmer des Wettspiels wird in der Einzelausschreibung bekannt gegeben. Der Nachweis des Handicap Index erfolgt über das Intranet des DGV. Ist dies nicht möglich legt die Spielleitung das zu nutzende Playing Handicap des Teilnehmers fest. Sponsorenabsprachen können Abweichungen von dieser Regelung begründen.

Über die Zusammensetzung der Spielgruppe entscheidet allein die Spielleitung. Spielgruppen in Teamwettspielen werden grundsätzlich durch die Spielleitung zusammengestellt. Davon abweichend können für Gesellschaftswettspiele sogenannte „Wunschteams“ zugelassen werden. Dafür kann eine
gesonderte Wertungsform festgelegt werden.

3. An- und Abmeldungen

Anmeldungen erfolgen durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste. Eine Meldung per Fon, Fax, E-Mail oder Internet an das Sekretariat ist ebenfalls möglich. Meldungen müssen bis zu dem in der Einzelausschreibung vermerkten Meldeschluss im Sekretariat eingegangen sein.

Durch seine Meldung erkennt jeder Teilnehmer an, dass sein Name, sein Handicap Index, das Playing Handicap und Startzeit auf der Startliste im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt er auch in die Veröffentlichung seines Namens, seines Handicap Index, seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet sowie über eine mögliche Veröffentlichung von Turnierfotos, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, ein. Der Teilnehmer überträgt seine Bildrechte an den Veranstalter.

Spieler, die nicht innerhalb der angegebenen Meldefrist gemeldet haben, können nur im Einzelfall nach Ermessen des Veranstalters zum Wettspiel angenommen werden.

Grundsätzlich werden für das Wettspiel die Standardabschläge (ROT-Damen und GELB-Herren) genutzt. Teilnehmer können mit ihrer Anmeldung zum Wettspiel beim Sekretariat eine gewünschte Abweichung vom Standardabschlag bekannt geben (BLAU, ROT oder ORANGE). Mitglieder können zu Beginn des Jahres mit dem Sekretariat eine grundsätzliche Wunsch-Abschlags-Farbe festlegen (es kann zu Abweichungen, z.B. bei besonderen Spielformen oder /-parcours, kommen). Eine Änderung ist nur bis zum ersten Start zulässig.

4. Meldegebühr

Die Höhe der Meldegebühr wird in der Einzelausschreibung des Wettspiels festgelegt. Die Meldegebühr muss vor Beginn der Runde im Sekretariat entrichtet werden. Bei alternativen Mitgliedschaftsformen ist ggf. eine zusätzliche Spielgebühr (Greenfee) zu entrichten.

Eine Streichung von der Meldeliste ist auch nach Meldeschluss möglich, allerdings ist dann eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr entspricht in ihrer Höhe der Meldegebühr für
das Wettspiel. Für Gäste gilt in diesem Fall die Meldegebühr für Mitglieder. Kann ein Ersatz nicht gestellt werden, wird bei Nichtantritt zum Wettspiel die Meldegebühr aus Gründen allgemeiner Gerechtigkeit eingefordert. Eine Teilnahme an weiteren Wettspielen ist erst nach Begleichung der offenen Beträge möglich.

Ist ein Spieler in der Lage einen Ersatz zu stellen, wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Ist eine Warteliste vorhanden, werden freie Startplätze zunächst in der Reihenfolge der Eintragung auf der Warteliste gefüllt.

5. Startzeiten

Die vorläufigen Startzeiten sind für Teilnehmer frühestens 24 Stunden vor Spielbeginn per Aushang oder auf der Webseite des GCaM im Internet unter Turniere/ Startlisten einzusehen.

6. Scorekarten

Scorekarten sind unmittelbar nach Beendigung der Runde (nach Verlassen des zuletzt gespielten Grüns) - ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben - im Sekretariat abzugeben. Ist das Sekretariat nicht mehr besetzt, dann bei der Spielleitung. Nachträgliche Änderungen der Scorekarten sind dann nicht mehr
möglich (Regel 3.3b).

7. E-Carts und Caddies

Die Benutzung von E-Carts durch Teilnehmer ist nach Absprache mit der Spielleitung gestattet. Der Einsatz von Caddies ist der Spielleitung vor der Runde anzuzeigen.

8. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr

Die Verhaltensregeln bei Gewitter sind zu befolgen. Sie können im Sekretariat oder in den Wetterschutzhütten eingesehen werden.

  • Unverzügliche Unterbrechung (ein langer Signalton),
  • Wiederaufnahme (wiederholt zwei kurze Signaltöne) und
  • Abbruch (wiederholt drei aufeinanderfolgende Signaltöne)

des Wettspiels werden von der Spielleitung durch Tonsignale angezeigt.

Bei Unterbrechung und Abbruch müssen alle Spieler ihren Ball unverzüglich markieren und Schutz suchen (Regel 5.7b).

9. Preise/ Netto-Klassen/ Siegerehrung

Generell sollte jeder Teilnehmer aus Gründen der Fairness bis zur Siegerehrung bleiben. Bei Abwesenheit eines Gewinners kann die Spielleitung über seinen Preis frei verfügen, dieser wird grundsätzlich an den Nächstplatzierten weitergereicht.

Vorwiegend bei gesellschaftlichen Wettspielen gilt der Doppelpreisausschluss mit Brutto vor Netto. Der Doppelpreisausschluss gilt nicht für ggf. ausgeschriebene Spezialpreise.

  • Die Anzahl und Einteilung der Netto-Klassen ergeben sich aus der Einzelausschreibung und wird mit der endgültigen Startliste veröffentlicht.
  • Teilnehmer werden in möglichst gleich große Nettoklassen, abhängig von der Vorgabenverteilung eingeteilt. Eine Reduzierung der Nettoklassen bei zu geringer Beteiligung ist möglich.
  • Die Anzahl der Preise richtet sich nach den Personenzahlen. Grundsätzlich erhält ca. jeder zehnte Teilnehmer (also 10 % der Teilnehmer) einen Preis (Spezialpreise eingeschlossen). Bei Wettspielen mit Gewinnklassen bedeutet das automatisch eine Veränderung der Anzahl an Preisen in der jeweiligen Gewinnklasse. Sponsorenabsprachen können Abweichungen von diesem Grundsatz begründen.
  • Bei Wettspielen von Abschlägen mit unterschiedlichem CR innerhalb eines Wettbewerbs (also beim Spiel um denselben Preis) erfolgt im Brutto ein CR-Ausgleich.
  •  „Longest Drive“: Es zählt der erste Schlag auf dem speziell gekennzeichneten Abschlag. Dieser Spezialpreis wird in der Regel nur von den Standardabschlägen (ROT-Damen und GELB-Herren) ausgespielt, eine Ausnahme zu diesem Fall liegt dann vor, wenn an der entsprechenden Spielbahn die Lochlänge für GELB/ BLAU bzw. ROT/ ORANGE gleich ist. Der Ball muss auf dem Fairway der gleichen Spielbahn liegen.
  •  „Nearest to the Pin“: Es zählt der erste Schlag auf dem speziell gekennzeichneten Abschlag. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Es zählt die Entfernung vom Ballmarker, der hinter dem Ball platziert werden muss, bis zum Flaggenstock. Es wird gemessen, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben. Ein „Hole-in-One“ ist auch gleichzeitig ein „Nearest to the Pin“. Dieser Spezialpreis wird in der Regel nur von den Standardabschlägen (ROT-Damen und GELB-Herren) ausgespielt, eine Ausnahme zu diesem Fall liegt dann vor, wenn an der entsprechenden Spielbahn die Lochlänge für GELB/ BLAU bzw. ROT/ ORANGE gleich ist.
  •  Stechen: Bei Ergebnisgleichheit in einem Zählspiel über 18 Löcher entscheidet grundsätzlich sowohl im Netto wie im Brutto ein Kartenstechen nach OHB (6) Abschnitt III, 5A6 Absatz 2. Bei Wettspielen im Kanonenstart werden die Löcher 10-18, 13-18, 16-18 genutzt.
  • Bei Ergebnisgleichheit in einem Zählspiel über 9 Löcher entscheidet grundsätzlich sowohl im Netto wie im Brutto ein Kartenstechen nach OHB Abschnitt III, 5A (6)d.


10. Spielleitung

Die Mitglieder der Spielleitung und die Platzrichter (soweit für das Wettspiel erforderlich) werden vom Spielausschuss bestimmt und vor Beginn des Wettspiels in der Einzelausschreibung bekannt gegeben. Die Spielleitung trifft ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Golfregeln, der Wettspielordnung und den einschlägigen Vorschriften nach bestem Wissen.

11. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 5.6)

Zusätzlich zu den Golfregeln gelten die durch die Spielleitung erlassenen Platzregeln. Alle Teilnehmer sollten ihr Spiel an den Empfehlungen Regel 5.6b (Ready Golf) ausrichten.

12. Verhaltensrichtlinien für Spieler

Zusätzlich zur Haus- und Spielordnung, für die dem Golfclub am Meer e.V. durch die Ammerland Golf- Resort Bad Zwischenahn GmbH & Co. KG bereitgestellte Golfanlage, sind Verhaltensrichtlinien für Spieler in den Platzregeln niedergelegt, die nicht nur im täglichen Spielbetrieb, sondern auch für Wettspiele Gültigkeit besitzen und mit Golfstrafen belegt werden können.

13. Beendigung des Wettspiels

Ein Wettspiel ist dann beendet, wenn das Ergebnis offiziell bekannt gegeben und die vollständige Ergebnisliste ausgehängt worden ist.

14. Änderungsvorbehalt

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Einzelausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Einzelausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

15. Schlussbemerkung

Die Spielleitung sowie der Golfclub am Meer e.V. sind nicht verantwortlich für Nachteile, die ein Teilnehmer infolge Unkenntnis von Informationen erleidet. Ist ein Sachverhalt durch die Ausschreibung nicht geregelt, entscheidet die Spielleitung nach Billigkeit (Regel 20.3).

Stand: 01.01.2023
________________________________
(1) R&A, R&A Rules Limited
(2) USGA, United States Golf Association
(3) DGV, Deutscher Golf Verband e.V.
(4) World Handicap System, WHS (Handicap-Regeln, gültig in Deutschland ab 2021)

(5) VcG, Vereinigung clubfreier Golfspieler
(6) OHB, Offizielles Handbuch zu den Golfregeln

Ausschreibung für registrierte Privatrunden (RPR)

Ausschreibung RPR

1. Spielform für registrierte Privatrunden (RPR)

Die zulässigen Spielformen für registrierte Privatrunden (RPR) im Golfclub am Meer e.V. ist das Einzel-Zählspiel (Regel 3.3) oder das Einzel-Zählspiel nach Stableford (Regel 21.1) über 9 oder 18 Löcher.

2. Spielbedingungen

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln der R&A (1) und USGA (2) , in der Übersetzung des DGV (3) (einschl. Amateurstatut und Ausrüstungsregeln) mit örtlich gültigen Platzregeln sowie der zum Zeitpunkt des Wettspiels gültigen Haus- und Spielordnung des „Golfclub am Meer e.V.“ (GCaM).

Das Wettspiel wird auf der Grundlage des World Handicap System (4) (WHS) ausgerichtet. Eine Einsichtnahme in diese Regelwerke ist im Sekretariat möglich.

3. Spielberechtigung

Jeder Spieler dessen Heimatclub Mitglied im DGV ist, hat die Möglichkeit, zwischen den jährlichen Überprüfungen der Vorgaben, beliebig viele registrierte Privatrunden (RPR) zu spielen (aber nur maximal eine pro Tag).

Dies ist grundsätzlich zwischen den Monaten April und Oktober möglich, wenn die Spielbedingungen ein für die Berechnung des Handicaps erforderliches Ergebnis zulassen, auch in den übrigen Monaten des Jahres.

4. Anmeldung

Die Anmeldung muss bis 12:00 Uhr des Vortages im Sekretariat des GCaM erfolgen. Die Anmeldung muss folgende Einzelheiten berücksichtigen:

  • Datum der Runde,
  • Name des Spielers,
  • Name und Handicap Index des Zählers,
  • Anzahl der zu spielenden Löcher,
  • Farbe der Zählspielabschläge, von denen gespielt wird.

Die Meldegebühr beträgt für neun Löcher 8,00 € und für 18 Löcher 12,00 €. Diese ist bei der Anmeldung zu entrichten.

5. Zähler

Zähler eines Spielers, der eine RPR einreicht, darf nur eine Person mit einem gültigen Handicap Index und Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Clubs sein. Er sollte kein Familienmitglied oder Angehöriger des gleichen Hausstandes des Spielers sein, jedoch ist dies zulässig. Ein Zähler darf nicht mehrere Spieler
gleichzeitig zählen, er selbst kann auch spielen, ein gegenseitiges Zählen innerhalb der Spielgruppe ist möglich.

6. Spielleitung

Für Entscheidungen zu Regelfragen ist der Spiel- bzw. Handicapausschuss zuständig.

7. Bestimmung der für registrierte Privatrunden zu nutzenden Abschläge

Für das Spielen einer RPR dürfen die gelben (nur Herren) blauen, roten oder orangefarbenen Abschläge genutzt werden.

8. Abgabe der Scorekarte

Die vom Spieler und Zähler unterschriebene Scorekarte ist unverzüglich nach Beendigung der Runde bei der Spielleitung einzureichen. Ort der Abgabe ist das Sekretariat des Golfclubs am Meer e.V. Außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats ist der Posteinwurf des Clubhauses zu nutzen.

9. Änderungsvorbehalt

Änderungen der Ausschreibung sind in begründeten Fällen zulässig.

Stand: 01.01.2023
 
_______________________________
(1) R&A, R&A Rules Limited
(2) USGA, United States Golf Association
(3) DGV, Deutscher Golf Verband e.V.
(4) World Handicap System (WHS, Handicap-Regeln, gültig in Deutschland ab 2021

Allgemeine Hinweise

Übungsschwünge nicht auf den Abschlägen.
Divots bitte sofort zurücklegen und festtreten.
Pitchmarken bitte sorgfältig ausbessern.
Bunker bitte nur über eine flache Stelle betreten/ verlassen und sorgfältig harken.
Trolleys, E-Carts und Bags bitte neben dem Grün in Richtung des nächsten Abschlags abstellen, nicht zwischen Grün und Bunker fahren. Befahren Sie die sensiblen Bereiche um die Grüns, die Bunker und die Abschläge nicht mit dem Trolley oder dem E-Cart.
Durchspielen lassen Wer sucht, zurückgeht oder langsam spielt, lässt bitte durchspielen!
Einfädeln Wenn Einfädeln erlaubt ist, dann nur unter besonderer Rücksichtnahme: Turnierspieler haben von der Bahn 18 auf die Bahn 1 bzw. von der Bahn 9 auf die Bahn 10 absoluten Vorrang!
Fahnen bitte nicht auf die Grüns fallen lassen.
Mobiltelefone Störung von Mitspielern bitte unbedingt vermeiden.
Golfschuhe mit Softspikes und Noppen sind gestattet.
Bekleidung Um angemessene golferische Kleidung wird gebeten.
Rangebälle Das Spielen mit Rangebällen ist zu unterlassen.
Sicherheit Bitte erst abschlagen, wenn andere Spieler nicht gefährdet werden können.
Spielzeit bei 18 Loch: ca. 4:15 Stunden (spielen Sie bitte Ready Golf!)

Platzregeln

Platzregeln

Aus (Regel 2.1)

Die Aus-Grenze wird durch weiße Pfähle, Zäune oder weiße Markierungen gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen innerhalb des Geländes und/ oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.

Liegt der Ball eines Spielers in einem dieser Bereiche, berührt sie oder ist die Standposition davon betroffen kann Erleichterung gem. Regel 16.1b in Anspruch genommen werden.

Liegt der Ball eines Spielers in oder unmittelbar bei Rissen im Erdboden (z.B. durch starke Sonneneinstrahlung) darf der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Straflose Erleichterung wird nicht gewährt, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.

Tierdung (z.B. von Schwänen oder Gänsen) gilt je nach Entscheidung des Spielers als

  • loser hinderlicher Naturstoff der nach Regel 15.1 entfernt werden darf, oder als
  • Boden in Ausbesserung von dem nach Regel 16.1 vollständige Erleichterung gewährt wird.

Aerifizierungs- und mit Kies verfüllte Drainageschlitze in den auf Fairwayhöhe oder kürzer gemähten Flächen gelten als Boden in Ausbesserung, straflose Erleichterung wird nicht gewährt, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.

Unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1)

Findlinge, mobile Sprinkleranlagen, Abschlags- und Hinweisschilder, Papierkörbe, Pfähle zur Markierung von Drainageauslässen und Entfernungen oder zum Stützen von Bäumen sowie sämtliche Rhododendren (Bahn 18) sind unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1).

Pfähle (rote, gelbe und blaue) dürfen nicht entfernt werden, weil sie als befestigt gelten (Regel 16.1), Erleichterungsverfahren nach Regel 15.2 sind nicht zulässig.
Strafe bei Verstoß: Grundstrafe.

Penalty Area; Provisorischen Ball spielen

Ist es nicht sicher, ob ein Ball in dem Wasserhindernis an Bahn 1 (Teich), Bahn 5 (Teich), Bahn 8 (Teich), Bahn 18 (Teiche und Gräben) ist oder darin verloren ist, darf der Spieler einen anderen Ball provisorisch nach jeder der anwendbaren Wahlmöglichkeiten von Regel 17.1 spielen.

Wird der ursprüngliche Ball außerhalb der Penalty Area gefunden, muss der Spieler das Spiel mit ihm fortsetzen. Wird der ursprüngliche Ball in der Penalty Area gefunden, darf der Spieler entweder den ursprünglichen Ball spielen wie er liegt oder das Spiel mit dem provisorisch nach Regel 17.1 gespielten Ball
fortsetzen.

Wird der ursprüngliche Ball nicht innerhalb der drei Minuten Suchfrist gefunden und in angemessener Zeit identifiziert, muss der Spieler das Spiel mit dem provisorisch gespielten Ball fortsetzen.

Von Spielern erwartetes Verhalten (Regel 1.2)

Von allen Spielern wird erwartet, entsprechend des „Spirit of the Game“ zu spielen.

Folgende „Fehlverhalten“ können Golfstrafen zur Folge haben:

1. Mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün/ den kurzgemähten Bereich rund um das Grün zu fahren.

2. Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht einzuebnen oder Divots nicht zurückzulegen.

Sofern die Golfregeln keine andere Konsequenz vorsehen, gilt

  • Erster Verstoß: Ermahnung
  • Zweiter Verstoß: ein Strafschlag
  • Bei anschließendem Verstoß: Grundstrafe

Folgende „schwerwiegende Fehlverhalten“ haben die Folge der Disqualifikation:

1. Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen.

2. Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.

3. Verstoß gegen die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.

Rauchen im Gelände

Das Rauchen im gesamten Gelände ist nur gestattet, wenn der Spieler einen eigenen, verschließbaren Aschenbecher mit sich führt.

Unangemessene Verzögerung; zügiges Spiel (Regel 5.6)

Hat eine Spielgruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Gruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Gruppe ermahnt.

Ist eine Verbesserung des Spieltempos darauf nicht festzustellen, wird der Gruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit
seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden (am Abschlag, bei Annäherungsschlägen an, sowie beim Spiel auf dem Grün) und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6 angesehen.

Im Zählspiel gilt:

  • Erster Verstoß: ein Strafschlag
  • Zweiter Verstoß: Grundstrafe
  • Bei anschließendem Verstoß: Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen von zwei Löchern verzögert, wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

Hinweise: Entfernungen (bis Grünanfang) sind durch Bodenplatten auf den Fairways sowie Findlinge (100m, 150 m & 200 m) markiert.

Winterregeln

Für die Zeit vom 1. November bis 31. März werden die Platzregeln durch "Besserlegen" ergänzt.

Liegt der Ball des Spielers auf einem Teil des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, darf der Spieler einmal straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in den folgendem Erleichterungsbereich hinlegt und ihn daraus spielt.

Bezugspunkt: Stelle des ursprünglichen Balls

Größe des Erleichterungsbereiches, gemessen vom Bezugspunkt: Eine Scorekartenlänge

Einschränkungen der Lage des Erleichterungsbereiches: Er darf nicht näher zum Loch als der Bezugspunkt liegen und er muss sich im Gelände liegen.

Bei Anwendung dieser Platzregel, muss der Spieler eine Stelle zum Hinlegen des Balls wählen und das Verfahren zum Zurücklegen eines Balls nach Regeln 14.2b(2) und 14.2e anwenden.

Strafe für das Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7a.

Stand: 01.01.2023

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