Haus- und Spielordnung

Die Haus- und Spielordnung können Sie hier einsehen.

E-Kart-Ordnung

Liebe Mitglieder, verehrte Gäste,

der Golfplatz und seine Einrichtungen werden von der Ammerland Golf-Resort Bad Zwischenahn GmbH & Co. KG („AGR“ bzw. „Vermieter“) betrieben und vorrangig von den Mitgliedern des Golfclubs am Meer e.V. („Club“) genutzt. Gäste sind herzlich willkommen.

Im Sinne eines reibungslosen Spielbetriebes bitten wir Sie, die von der AGR beschlossenen Regeln einzuhalten. Die AGR hat das Hausrecht auf der gesamten Anlage und kann auch für den Einzelfall weitere Regelungen festlegen. Verstöße gegen die Haus- und Spielordnung können zu einem Betretungs- oder Benutzungsverbot führen. Im Wiederholungsfall kann das Spielrecht außerordentlich gekündigt oder ausgesetzt werden.

Auf der Golfanlage Bad Zwischenahn sind E-Karts der Marke Club Car im Einsatz, die den aktuellen Standards der Technik entsprechen. Die Karts können für Privat- oder auch Turnier-Runden nach dem Prinzip „first comes first served“ reserviert werden, es bedarf keines ärztlichen Attests oder einer sonstigen Zulassungsvoraussetzung, soweit in den nachstehenden Regelungen nicht anderes vereinbart ist. Um ein angenehmes miteinander auf der Golfanlage zu erreichen, die Sicherheit zu gewährleisten und um die E-Karts langfristig zu erhalten, bitten wir Sie zur Beachtung der folgenden AGB`s zur Nutzung von E-Karts.

 

AGB`s zur Nutzung von E-Karts

Allgemeine Pflichten

Der Vermieter Ammerland Golf-Resort Bad Zwischenahn GmbH & Co. (im Folgenden auch kurz „Vermieter“) verpflichtet sich, dem Mieter ein E-Kart für die jeweils vereinbarte Dauer (z. B. 9- oder 18 Löcher-Runde) mietweise zu überlassen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, das E-Kart ordnungsgemäß (pfleglich) zu behandeln, nur in verkehrsüblicher Weise zu nutzen und zum Ablauf der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort (E-Kart Parkplatz) zurückzugeben.

Art und Umfang der Nutzung

Der Vermieter weist darauf hin und verpflichtet den Mieter ausdrücklich, die Mietsache ausschließlich in Zusammenhang mit der Ausübung des Golfsports auf der Golfanlage Bad Zwischenahn zu nutzen. Das Befahren des von Bereichen für die eine Kfz-Zulassung notwendig ist (Parkplatz oder öffentliche Straßen) sowie von Bereichen die eine Sicherheitsgefährdung darstellen (Uferböschungen von Teichen und Bachläufen & Pflasterungen rundum das Clubhaus) ist untersagt. Darüber hinaus dürfen die Grüns, Abschläge (Driving Range Abschlag), Vorgrüns, die Zwischenräume zwischen Grünbunkern und Grüns (sowie im Umkreis von zwei Metern um diese Bereiche), die Driving Range sowie die Pitching- & Chipping-Area nicht befahren werden.

Voraussetzungen für die Vermietung

Der Mieter darf das Fahrzeug nur selbst lenken oder durch einen dem Vermieter anzumeldenden Fahrer lenken lassen. Er erklärt für sich bzw. weitere zu benennende Fahrer ausdrücklich, dass er bzw. die Fahrer zum Führen des E-Karts befähigt sind.

Er stellt insbesondere sicher, dass das E-Kart nur durch eingewiesene Personen genutzt wird, die hierzu körperlich und geistig in der Lage sind. Das nachzuweisende Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 16 Jahre.

Das E-Kart wird nur an Personen vermietet, die bei Abholung des Karts nachweisen, dass der/ die Fahrer einen für das E-Kart gültigen Führerschein besitzt/ besitzen. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.

Mindestmietdauer, maximale Mietdauer/ Rückgabe

Die Mindestmietdauer ist auf eine Runde von 9 (2 Stunden und 8 Minuten) bzw. 18 Löchern (4 Stunden und 15 Minuten) festgesetzt. Bei Rückgabe des E-Karts vor Ablauf der vereinbarten Mindestmietdauer ist der vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das E-Kart kann anderweitig vermietet werden. Die maximale Mietdauer ist bei 9 Löchern auf 2,5 Stunden sowie bei 18 Löchern auf 5 Stunden festgesetzt.

Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort (E-Kart Parkplatz) und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.

Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Mietpreis

Als Mietpreis gelten die Preise aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger -rückgabe erfolgen nicht.

Der Mietpreis ist zu Beginn der Mietzeit fällig. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen.

Benutzungsregeln

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern. Im Übrigen sind die für die Benutzung des E-Karts maßgeblichen Vorschriften und Regeln (Sicherheitshinweise & „Sensible Bereiche“) zu beachten. Sie werden dem Mieter auf einer Hinweistafel am E-Kart-Parkplatz ausdrücklich bekannt gegeben und sind dort jederzeit einzusehen.

Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, zu unterrichten.

Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen des Vermieters zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für den Vermieter zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne es dem Vermieter zu ermöglichen, diese zu treffen.

Allgemeine Versicherung

Der Vermieter hat eine Teilkasko- sowie eine Haftpflicht-Versicherung (AKB) abgeschlossen.

Mitglieder bzw. angeschlossene Personen von DGV-Mitgliedern sind bei der Nutzung des E-Karts im Rahmen der Ausübung des Golfsports haftpflicht- und rechtsschutzversichert. Bei Mietsachschaden am gemieteten E-Kart ist ein Selbstbehalt des Mieters von 10 %, mindestens 500 Euro, vereinbart. Der Versicherungsumfang bestimmt sich insoweit nach den gültigen Bestimmungen der durch den Deutschen Golf Verband e. V. abgeschlossenen „Versicherung für Golfspieler“. Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen ist im Sekretariat der Golfanlage möglich.

Dem Mieter steht es frei, seine Haftung aus Unfällen für Schäden des Vermieters durch Abschluss einer gesonderten Versicherung abzudecken.

Haftung des Vermieters

Die Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Natur des Anspruches nach diesen Bestimmungen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Vermieter, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für Ansprüche aus Produkthaftung.

Sofern der Vermieter, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.

Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Haftung des Mieters

Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/ oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und/ oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von dem Vermieter erheben.

Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an den Vermieter richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 23,50 EUR inkl. MwSt., es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; dem Vermieter ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.

Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, wobei die vertraglich Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.

Reservierung

Reservierungen erfolgen unverbindlich. Ein Anspruch auf Überlassung des E-Karts besteht erst mit Abschluss des endgültigen Mietvertrages. Hinsichtlich der Reservierungen gilt das Prinzip „first comes, first served“.

Kündigung

Die Parteien sind berechtigt, das Mietverhältnis entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter den Vertrag nicht nur unwesentlich verletzt (wichtiger Grund). Als eine wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • mangelnde Pflege des Karts
  • unsachgemäßer und/oder unrechtmäßiger Gebrauch
  • keine Befähigung zum Führen des Karts
  • vorsätzliche Beschädigung des Karts
  • schuldhaftes Verschweigen eines am Kart entstandenen Schadens oder das schuldhafte Verbergen eines solchen
  • vorsätzliche Schädigung des Vermieters

Kündigt der Vermieter einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an den Vermieter herauszugeben.

Datenschutz

Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von dem Vermieter auf Datenträgern gespeichert werden.

Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung ausdrücklich zu.

Die gespeicherten persönlichen Daten werden von dem Vermieter vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

Schlussbestimmungen

Mündliche oder sonstige Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Abweichende Vereinbarungen und/ oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel selbst. Die Möglichkeit zur formlosen Abrede durch Individualvereinbarung bleibt hiervon unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.

Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.

 

E-Kart Sicherheitshinweise

Bedienungsanleitung

  • Stellen Sie sicher dass die Räder in die gewünschte Fahrtrichtung zeigen und dass der Fahrtweg frei ist
  • Drehen Sie den Schlüssel auf „Ein“
  • Stellen Sie den Kippschalter auf Vorwärts oder Rückwärts wenn sich das Fahrzeug in der Standposition befindet.
  • Lösen Sie die Parkbremse stets komplett
  • Das Fahrzeug bewegt sich vorwärts sobald das Gaspedal bedient wird
  • Während der Nutzung bedeutet ein biepender Alarm das Einsetzen der Motorbremse
  • Lassen Sie zum Stoppen des Fahrzeugs das Gaspedal los und drücken das Bremspedal durch

Warnhinweise

Das ungewollte Bewegen des Fahrzeugs kann schwere Verletzungen hervorrufen. Stellen Sie vor dem Verlassen des Fahrzeugs sicher:

Aktivieren Sie die Parkbremse um die Räder festzustellen

Stellen Sie den Koppschalter auf NEUTRAL

  • Stellen Sie den Schlüssel auf OFF und entfernen den Schlüssel

Das Überschlagen oder Rausfallen aus dem Fahrzeug kann schwere Verletzungen hervorrufen:

  • Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung
  • Fahren Sie nicht los bevor Sie und alle Mitfahrer sitzen
  • Halten Sie den Körper während der Fahrt komplett im Fahrzeug
  • Fahren Sie in Kurven und welligen Strecken besonders langsam
  • Benutzen Sie bergab rechtzeitig die Bremse
  • Benutzen Sie das Fahrzeug niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Nur von autorisierten Personen in ausgewiesenen Flächen zu nutzen
  • Bleiben Sie sitzen während sich das Fahrzeug bewegt
  • Bedienen Sie das Fahrzeug nur von der Fahrerseite aus
  • Benutzen Sie das Fahrzeug niemals auf öffentlichen Straßen
  • Zwei Personen maximal
  • Stehen Sie niemals vor oder hinter dem Fahrzeug
  • Lassen Sie Kinder niemals mit dem Fahrzeug unbeaufsichtigt
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